Markenbeschwerdeverfahren – „SCHWEFAL/SCHWEDOKAL“ – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Klage gegen ausländische Broker: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; bedingt vorsätzliche Beteiligung an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler