Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl der Beitragspflicht eines Bauunternehmens zur Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung – jedenfalls nach Entscheidung des EuGH vom 15.03.2009 (C-350/07, Slg 2009, I-1513) keine Vorlagepflicht wegen Unvollständigkeit der Rspr – iÜ Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde – zu den Voraussetzungen der Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt den Anspruchsinhaber nicht in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Möglichkeit der Nachholung der Belehrung in einem gesonderten Verfahren