Patenteinspruchsverfahren – „Leitvorrichtung für ein in Blechbauweise ausgeführtes Gehäuse einer Kreiselpumpe“ – zur Beurteilung einer unzulässigen Erweiterung – für Offenbarungsgehalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen ist der Gesamtinhalt der ursprünglichen Anmeldung maßgeblich