(Vorlage an das BVerfG zur formellen Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 – Vorlagepflicht – Zustandekommen von im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 eingeführten Regelungen – Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses – Materielle Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993)
(Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 – Vorlagepflicht – Zustandekommen von im Rahmen des HBeglG 2004 eingeführten Regelungen – Verletzung der Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses – Materielle Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993)
(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG – Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess – hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Kein Steuererlass bei späterer Rechtsprechungsänderung – Voraussetzungen der Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH sind geklärt