(Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs – Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung – Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß – Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter – Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit)
Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung in Bezug auf einstweilige Maßnahmen hinsichtlich des Sorgerechts