Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich – Glaubwürdigkeit einer Unterhaltsbescheinigung – Keine Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung bei Unterhaltszahlungen – Revisionsrechtliche Bindung an die finanzrichterliche Überzeugungsbildung – Ausreichende Unterhaltszahlungen für ein Leben in der Türkei – Nachweis einer medizinischen Indikation – Gegenwertslehre im Zusammenhang mit dem Austausch von gesundheitsgefährdenden Gegenständen
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht auf amtsärztliches Attest; freie Beweiswürdigung; Lese- und Rechtschreibschwäche; Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt
(Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung – Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer landwirtschaftlichen GbR – Veräußerungspreis i.S. des § 16 EStG – Entstehung des Veräußerungsgewinns – Sofortversteuerung – Kostenentscheidung bei Beiladung)
(Gutschein über in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug ist Sachbezug i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG – Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezügen)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2010 VI R 17/09 – Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich – Verzicht auf amtsärztliches Attest – freie Beweiswürdigung – Leseschwäche und Rechtschreibschwäche – Krankheitskostenanteil bei Internatsaufenthalt)
(Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe – Sachaufklärungspflicht des FG – Rechtsirrtum eines steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)