Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen einer Funktion oder Einrichtung eines Fahrzeugs“ – irrtümliche Bezeichnung des nicht druckschriftlich belegten ‚Stand der Technik‘ als vorbekannt
Verwertbarkeit von in Übereinstimmung mit der einstweiligen Anordnung des BVerfG übermittelten Verkehrsdaten: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage in der späteren Hauptsacheentscheidung