(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG)
Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer Begründung der FG-Entscheidung – Gewährung von Vorsteuerabzug – Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren