Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung des Kreises der „Genesenen“ gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (juris: SchAusnahmV) – Bundesrechtliche Beschränkung auf Personen mit positivem Test innerhalb der letzten sechs Monate betrifft Beschwerdeführer nicht mehr – mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Beihilfe, Schulteroperation, Analogleistung, Zielleistungsprinzip, Analoge Anwendung der GOÄ-Nr. 706 bei einer VAPR-Sonde (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2103 bei einer Kapsultomie des Schultergelenks (verneint), Mehrfache Abrechnung der GOÄ-Nr. 2405 (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2076 bei Anerkennung der GOÄ-Nr. 2137a (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2072 für Durchtrennung des Ligamentum coracoacromiale bei Anerkennung der GOÄ-Nr. 2137a (verneint), Abrechnung der GOÄ-Nr. 2123 für Resektion der lateralen Clavicula (verneint), Abgrenzung von GOÄ-Nr. 800 und GOÄ-Nr. 5