(Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des Einsatzes eigenen Vermögens – Maßvolle Vermögensbildung zur Altersvorsorge – Keine Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG im Rahmen von § 33 EStG – Zusätzlicher Abzug nach § 33 EStG bei Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags)
(Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht – Kein Vorliegen einer „Regelungslücke“ – Ausschluss von nichtgewerblichen Vermietern von der Ist-Besteuerung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Gemeinschaftsrecht)