Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine erneute Haftentscheidung gem § 116 Abs 4 StPO nach Aufhebung eines außer Vollzug gesetzten Haftbefehls – Verletzung des Grundrechts des Beschuldigten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG bei unzureichender Begründung des erneuten Haftbefehls – Gegenstandswertfestsetzung
Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung – zur Frage, ob jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen kann – Antrag auf Festsetzung der Kosten nur durch einen von zwei im Markenregister eingetragenen Inhabern – im Kostenfestsetzungsbeschluss ist deutlich zu machen, ob und welche Kosten allein für diesen Antragsteller festgesetzt werden
(Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei ausdrücklichem Hinweis des FG auf die fehlende Erforderlichkeit der beantragten Beweiserhebung)