Ablehnung eines Eilantrags sowie Verwerfung mehrerer Ablehnungsgesuche einer politischen Partei im Organstreitverfahren bzgl der staatlichen Förderung politischer Stiftungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Berufungszulassungsregelung des § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – vertiefte Argumentation zur Ablehnung der Berufungszulassung (hier: bzgl der Folgen einer Verletzung von § 180 S 3 ZPO) ist dem eigentlichen Rechtsmittelverfahren vorbehalten
Markenbeschwerdeverfahren – „JOPP-Group/JOOP/JOOP! (Wort-Bild-Marke)“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr – keine weitergehende Löschung unter dem Gesichtspunkt des Bekanntheitsschutzes