Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem Vortrag nicht entscheidungserheblicher Gesichtspunkte durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt
Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs durch das Revisionsgericht: Begründungserfordernis bei Verhängung einer identischen Strafe durch den neuen Tatrichter