Patentrecht – einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren – Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren – „Kosten im Zwangslizenzverfahren“ – während eines noch nicht rechtskräftigen Kostenfestsetzungsverfahrens kann die Festsetzung weiterer Verfahrenskosten beantragt werden – auch noch im Erinnerungsverfahren – nicht für Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens – zu den notwendigen Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – alle Kosten, die dem Verfügungsantragsteller für die Glaubhaftmachung seiner Angaben entstanden sind – zu Gutachterkosten – zu Übersetzungskosten
(Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. (wortgleich mit § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 EStG n.F.) begünstigtem Vermögen?)
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail – Berechnung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen