Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) wegen Subsidiarität unzulässig – keine Vorabentscheidung vor Rechtswegerschöpfung geboten
Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung der Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung