Markenbeschwerdeverfahren – „INJEKT/INJEX“ – der Schutz einer eingetragenen Marke, die sich an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff eng anlehnt, ist nach Maßgabe ihrer Schutz begründenden Eigenart zu bemessen
Markenbeschwerdeverfahren – „INJEKT/INJEX“ – der Schutz einer eingetragenen Marke, die sich an einen waren- oder dienstleistungsbeschreibenden Begriff eng anlehnt, ist nach Maßgabe ihrer Schutz begründenden Eigenart zu bemessen
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Vollziehung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren – akute Suizidgefahr des Räumungsschuldners bei endgültigem Eigentumsverlust – Folgenabwägung