Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a ZPO ohne vorherigen Hinweis – zudem unzulässige „Überraschungsentscheidung“ durch Verneinung der örtlichen Zuständigkeit in Widerspruch zu vorheriger Bejahung dieser Frage durch das Gericht
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Darlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gem § 359 Nr 6 StPO setzt Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR voraus – gütliche Einigung im Individualbeschwerdeverfahren gem Art 39 EMRK (juris: MRK) stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 359 Nr 6 StPO dar – keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Vertragsärztliche Versorgung – Abrechnungsprüfung – Richtigstellung zu Unrecht abgerechneter Leistungen – Berechnung des Umfangs einer Honorarrückforderung – Ausgehen vom ursprünglichen Abrechnungsvolumen, auch bei bereits zuvor erfolgter Honorarkürzung wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenzen
(Sozialgerichtliches Verfahren – unterlassene Beweiserhebung – hinreichender Grund – Vertragsarzt – Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung – Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung – Nichteignung für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit – gesundheitliche Gründe iS des § 21 S 1 Ärzte-ZV)