Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Zu den Anforderungen an die Verhandlungsdichte bei fortdauernder Untersuchungshaft sowie an die Rechtfertigung einer unzureichenden Termindichte – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Grundrechtsverletzung im Zusammenhang mit Sanktionen gem §§ 31 ff SGB II (juris: SGB 2), wenn die bewilligten Leistungen im fachgerichtlichen Eilverfahren gewährt wurden und keine Wiederholungsgefahr besteht – Verfassungsbeschwerde unzulässig