Krankenversicherung – Heilmittelversorgung – in Einzelpraxis tätiger Leistungserbringer (hier: Ergotherapeutin) – Erweiterung der Zulassung um eine Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführen soll – Fehlen eines zusätzlichen Behandlungsraums
(Krankenversicherung – Beziehungen der Krankenkassen zu Apotheken – Zytostatikaversorgung – Vereinbarung von Abschlägen auf den Abgabepreis – Zulässigkeit nicht nur in Einzelverträgen, sondern auch in Kollektivverträgen auf Landesebene – Wirksamkeit eines Vertragsschlusses durch nachträgliche Genehmigung der Vertretungsberechtigten – Verfassungsmäßigkeit von § 129 Abs 5 S 1 SGB 5 – Vereinigungsfreiheit – allgemeiner Gleichheitsgrundsatz)
Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung – gesetzliche Abschlagspflicht der Pharmaunternehmen für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generikaabschlag) – Anwendbarkeit nicht nur auf arzneimittelrechtlich zugelassene Generika und ihre Referenzarzneimittel, sondern auch auf wirkstoffidentische biologische (Original-)Arzneimittel, die aus demselben biotechnologischen Herstellungsprozess stammen – Zulässigkeit der Feststellungsklage – keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten eines Telekommunikationsdienstleistungsanbieters bzgl einer Telekommunikationsüberwachung gem § 100a StPO – „Telekommunikation“ iSd § 100a StPO umfasst auch IP-Adressen als Verkehrsdaten – Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten gem § 100b StPO aF, § 110 TKG 2004, §§ 5, 7 TKÜV 2005 erstrecken sich auch bei Verwendung eines NAT-Lastverteilers auf IP-Adressspeicherung – § 100a StPO neben § 100g StPO im Falle der Echtzeit-TKÜ anwendbar – strafprozessuale Ordnungsmittel zur Durchsetzung der Mitwirkung- und Vorhaltungspflichten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden