(Patentrecht – einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren – „Praluent“ – zu den Anforderungen an die Lizenzbemühungen i. S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 PatG – zum angemessenen Zeitraum der Lizenzbemühungen – Unterbreitung eines Lizenzangebotes kurze Zeit vor Einreichung der Zwangslizenzklage und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – Anforderungen an Lizenzbemühungen werden (regelmäßig) nicht erfüllt – Patentinhaber hat sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Vergabe einer Lizenz ausgesprochen – keine Entbindung vom Erfordernis der Lizenzbemühungen – zur Beweislast für das Vorliegen des öffentlichen Interesses an der Erteilung der Zwangslizenz – Geltendmachung des Antragstellers, dass ein öffentliches Interesse an der weiteren freien Verfügbarkeit des von ihm vertriebenen Arzneimittels besteht – Umfang des erforderlichen Beweises – keine Beweislastumkehr – Zurückweisung des Antrags auf vorläufige Benutzungserlaubnis für einen Cholesterinsenker)
Designbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – „medizinisches Steckgerät“ – zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Designabteilung – Fehlen der dritten erforderlichen Unterschrift des weiteren Beisitzers – wesentlicher Verfahrensmangel – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
(Sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung gem § 170 Abs 2 SGG – absoluter Revisionsgrund: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gem Art 101 Abs 1 GG – nicht vorschriftsmäßige Besetzung der Richterbank – Entscheidung des Berichterstatters bzw des konsentierten Einzelrichters anstelle des Senats – Ermessensfehler – Nichtvorliegen der von der BSG-Rechtsprechung entwickelten Ausnahmetatbestände – objektiv grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gem § 160 Abs 2 Nr 1 SGG: rückwirkendes Verletztengeld – Übergangsgeld – Verletztenrente – Auslegung des § 46 Abs 3 Nr 2 SGB 7 und Nichtvorliegen höchstrichterlicher Rechtsprechung)