Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip ) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens – Gegenstandswertfestsetzung