Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf Freiheit der Person (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründete Entscheidung über Fortdauer von Untersuchungshaft sowie unzureichender Verhandlungsdichte – Gegenstandswertfestsetzung
Asyl, Afghanistan: Rückkehr für alleinstehenden, gesunden jungen Mann zumutbar; Homosexualität und Zuwendung zum christlichen Glauben nicht glaubhaft dargetan