Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar – hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur Strafverfolgung – mangelnde Substantiierung wegen Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – zudem Entkräftung der Gefahr einer Verhängung der Todesstrafe bzw menschenunwürdiger Haftbedingungen durch verbindliche Zusicherungen Weißrusslands
Richtervorlage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) unzulässig – Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, insb Anwendbarkeit im Ausgangsverfahren, nicht hinreichend dargelegt – Zur Berücksichtigung des konkret-funktionalen Amtes bei Personalüberleitungen im öffentlichen Dienst
Zur Grundrechtsbindung des Staates bei amtlichem Informationshandeln – behördliche Informationspflicht gem § 40 Abs 1a LFGB partiell mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar – Unverhältnismäßigkeit mangels Befristung der Veröffentlichung – zudem verfassungskonforme Auslegung geboten, insb bzgl der Sicherstellung der Richtigkeit veröffentlichter Informationen – Information über Behebung eines Verstoßes unerlässlich, über Verdachtsfälle jedoch nur unter strengen Voraussetzungen – Konkretisierung des Begriffs des „nicht unerheblichen Ausmaßes“ (§ 40 Abs 1a Nr 2 LFGB) geboten – Regelung der Befristung bis 30.04.2019 geboten
Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der öffentlichen Hand völlig unabhängig ist; entgeltliche Übernahme der Tierkörperbeseitigung durch eine GmbH als Umsatz