Sozialgerichtliches Verfahren – Anhörungsrüge – Fristwahrung per Fax – rechtzeitiger Beginn mit der Übermittlung – absehbare Übertragungsdauer – doppelt so viele Minuten wie Seiten des Schriftsatzes nicht ausreichend – weiterer zusätzlicher Sicherheitszuschlag von 20 Minuten – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbeachtung
(Krankenversicherung – Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) – Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 – Systemabgrenzung – Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)