Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs (§ 86b Abs 2 S 2 SGG) bzgl Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung darf nicht generell von Rechtshängigkeit einer Räumungsklage abhängig gemacht werden – Überspannung der Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes nach § 86b Abs 2 S 2 SGG verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch abweichende Würdigung einer erstinstanzlichen Parteianhörung in der Berufungsinstanz ohne vorherigen Hinweis oder erneute Gewährung rechtlichen Gehörs – reduzierte Substantiierungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei auf der Hand liegender Grundrechtsverletzung