allgemeines Rechtsschutzbedürfnis, Neutralitätsgebot, subjektives Recht einer Fraktion auf Chancengleichheit, Mitgliedschaft in einer Allianz gegen Extremismus
Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Kontakt zum Christentum sowie christliche Aktivitäten im Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Evangelisch-Lutherische, Kirchengemeinde Sankt Markus B., , Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Erlöserkirche B., persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Internet, Referate, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde
Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch Verteidigerschriftsatz – Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ermächtigung durch den Angeklagten auch bei Beschränkung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist