Nachstellung mit Todesfolge: Herbeiführen des tödlichen Erfolgs durch ein selbstschädigendes Verhalten (Suizid) des Opfers; Zusammenhang zwischen Grunddelikt und tödlichem Erfolg; Motivation als handlungsleitend für das selbstschädigende Verhalten des Opfers
Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels; Vorliegen eines materiell-rechtlichen Auslegungsfehlers des erstinstanzlichen Gerichts