Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein – sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch „systematische“ Tatsachenfeststellungen seitens des Revisionsgerichts – hier: Mindestmengenfestlegungen des G-BA für „Level-1-Geburten“ – teils unzureichende Darlegung der Beschwerdebefugnis kommunaler Krankenhäuser – iÜ gegenwärtige Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Geltendmachung tauglicher Wiedereinsetzungsgründe
Aussetzung des Verfahrens – Bescheinigung über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen – Remonstration des FA – Keine Kostenentscheidung über unselbständige Nebenentscheidung
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters für die Werbung neuer Kunden: Auslegung des Begriffs „neuer Kunde“; Gehörsverletzung bei fehlender Auseinandersetzung des Gerichts mit entscheidungserheblichem Parteivortrag