Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG durch lediglich zeitlich begrenzte Einstellung der Zwangsvollstreckung bei andauernder Suizidalität des Räumungsschuldners
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verwaltungsprozess – Beschränkung des Zugangs zu Transplantationsorganen als gewichtiger Eingriff in das Recht der Patienten auf Leben und körperliche Unversehrtheit – hier: Meldung als „nicht transplantabel“ nicht auf Zeitspanne beschränkt, innerhalb derer kein gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden könne – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes auch bei unklarer Zuständigkeit