Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „Aussehen/Erscheinungsbild Dobermann nach Luis Friedrich Dobermann/Apolda (1894)“ – Anmeldung eines Geschmacksmusters – Anwendung des Designgesetzes – das Erscheinungsbild eines Tieres ist untrennbar mit dem Tier als solchem verbunden – ein Tier ist kein Erzeugnis – keine Geschmacksmuster- bzw. Designfähigkeit
Designbeschwerdeverfahren – „Möbel für Unterhaltungselektronik“ – zur Sammelanmeldung: einzelne Designs bleiben gesonderte Schutzgegenstände – Beschränkung einer Beanstandung auf einzelnes Design – Mangel muss durch Korrektur bei dem betreffenden Design geheilt werden – unterbliebene Korrektur führt zur Zurückweisung des beanstandeten Designs – die Zurückweisung der Sammelanmeldung insgesamt ist rechtsfehlerhaft – Anmelder entspricht allen Beanstandungen im Beschwerdeverfahren – Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses – Kabel und Elektrik stellen kein unzulässiges Beiwerk eines Lautsprecher dar