Markenbeschwerdeverfahren – „Nett von Netto (Wort-Bild-Marke)“ – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
Markenbeschwerdeverfahren – „Nett VON NETTO (Wort-Bild-Marke)“ – zum Dienstleistungsverzeichnis – Handel mit Dienstleistungen – hinreichend klare Bezeichnung der Dienstleistungen in Klasse 35
Markenbeschwerdeverfahren – „Hot Sox“ – Einzugsermächtigung stellt keinen zulässigen Weg zur Zahlung der Beschwerdegebühr dar – fehlende fristgerechte Zahlung der Beschwerdegebühr – Beschwerde gilt als nicht eingelegt – strenge Maßstäbe an die Sorgfalt eines Anwalts – keine Wiedereinsetzung in den versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr