Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)
Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen – hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG – jedoch mangelndes Beruhen bei materieller Rechtmäßigkeit der Verlegungsentscheidung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)
Nichtannahmebeschluss: Zum schutzwürdigen Interesse Strafgefangener an der effektiven gerichtlichen Überprüfung der Folgen einer Verlegung in eine andere JVA gegen den Willen des Betroffenen – hier: fachgerichtliche Verneinung der Feststellungsinteresses verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG – jedoch mangelndes Beruhen bei materieller Rechtmäßigkeit der Verlegungsentscheidung