(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Überprüfungsverfahren – Sozialhilfe – Nachzahlung von Leistungen für längstens ein Jahr – Nichtanwendbarkeit des § 116a SGB 12 auf vor dem 1.4.2011 gestellte Überprüfungsanträge – Außerkrafttreten des § 136 SGB 12 zum 1.1.2013)
Sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit einer Klage auf höhere Leistungen – anderweitige Rechtshängigkeit – neuer Bescheid nach Klageerhebung – Abänderung des Ursprungsbescheides – Sozialhilfe – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Änderungsbescheid – Wegfall des Sperrwirkung – Abschluss des Klageverfahrens – Rücknahme der Berufung – entgegenstehende Rechtskraft der klageabweisenden Entscheidung des Sozialgerichts
Gesetzliche Unfallversicherung – Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge – Einrede der Verjährung – Beginn der Verjährung – Entstehung des Erstattungsanspruchs – Verfallklausel – Ermessen – keine unzulässige Rechtsausübung – offensichtliche Erkennbarkeit der unrichtigen Beitragsentrichtung aufgrund rechtswidriger Veranlagung
Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 – aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand: wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats oder BK-Merkblatt und Fachliteratur – keine Erschütterung durch einzelne Gegenstimmen oder Mindermeinung – typisches Krankheitsbild: eindeutige Beziehung zwischen Lokalisation des einwirkenden Drucks und dem anatomisch zuzuordnenden klinisch-neurologischen Befund – Bejahung der naturwissenschaftlichen Kausalität im Einzelfall – Druckschädigung der Nerven – Pflücktätigkeit eines Obstbauers über mehrere Jahrzehnte
(Sozialgerichtliches Verfahren – Anwendbarkeit der unechten Leistungsklage gem § 54 Abs 4 SGG auf Zahlung einer Stützrente: Verwaltungsentscheidung über Vorliegen eines Versicherungsfalls – gesetzliche Unfallversicherung – Übergangsrecht – Verletztenrente – Stützrente – Bescheid bzw Verwaltungsakt der staatlichen Sozialversicherung der ehemaligen DDR – Bindungswirkung – Verdrängung der Regelung in Art 19 EinigVtr durch RVO-Vorschriften – Geltung des Vertrauensschutzes gem § 1154 Abs 1 S 1 RVO: nur für bereits bewilligte Renten)