(Anwendbarkeit von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 GrEStG – Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine Anteilsübertragung – Nichtanzeige eines Erwerbsvorgangs aus Unkenntnis)
(Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG für Anteilsvereinigung durch Erwerb von Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung)
Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer: Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage