Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Behinderung der Tätigkeit einer „Gefangenengewerkschaft“ durch JVA mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus – Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch – keine prozessuale Überholung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts bei beschränktem Prüfungsumfang
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bei Divergenz zwischen Klageart und Rechtsschutzziel (hier: inzidente VA-Anfechtung bei Leistungsklage auf Rückerstattung von Beihilfen) – unhaltbare Annahme einer Jahresfrist bei Drittanfechtung – zudem Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag bzw durch die Behandlung von Tatsachenvortrag als bloßer Bewertung