Fußgänger im Verkehr – Besonderheiten und Fragestellungen aus dem Alltag

Welche Regeln die wichtigsten Regeln für Fußgänger im Straßenverkehr sind, verrät RAin Izmirli aus Hamburg.

Fußgänger

Der Fokus im Straßenverkehr und im Verkehrsrecht liegt meist auf Autos, Lkw, Motorrädern und ggfs. noch auf Fahrradfahrern. Aber auch Fußgänger können für die Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geldbußen auferlegt bekommen. Damit das nicht passiert, sollten sich also auch als Fußgänger an Regeln im Straßenverkehr halten.

Welche Regeln die wichtigsten Regeln für Fußgänger im Straßenverkehr sind, verrät RAin Izmirli, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg.

Wo müssen Fußgänger gehen?

Grundsätzlich gilt nach der Straßenverkehrsordnung, dass Fußgänger Gehwege nutzen müssen, sofern denn welche vorhanden sind.
Auf der Fahrbahn dürfen sich Fußgänger nur bewegen, wenn weder ein Gehweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist. Aber auch dann gelten Regeln: Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Fußgänger den rechten oder linken Fahrbahnrand nutzen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist das Gehen nur am linken Fahrbahnrand gestattet. Wenn Sie sich als Fußgänger in einer Gruppe bewegen, müssen Sie hintereinander laufen, v. a. wenn es dunkel ist, schlechte Sicht herrscht oder die allgemeine Verkehrslage es erfordert.

Tipp! Halten Sie sich an diese Vorschriften, damit Sie von entgegenkommenden Autos besser erkannt werden, da sie vom Lichtkegel erfasst werden.

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn man als Fußgänger sperrige Gegenstände mit sich führt. Auch in diesem Fall sollte man als Fußgänger die Fahrbahn benutzen, um die übrigen Fußgänger nicht unnötig zu behindern. Allerdings ist in diesem Fall der rechte Fahrbahnrand zu nutzen, damit man sich mit dem fließenden Verkehr bewegt.

Achtung! Wer in dieser Situation nach links weitergehen will, darf sich keinesfalls auf der Straße links einordnen wie ein abbiegender Fahrradfahrer! Als Fußgänger muss man dann z. B. den Fußgängerüberweg nutzen.

Wie sollte ein Fußgänger die Straße überqueren?

Grundsätzlich müssen Fußgänger die Straße auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zügig überqueren. Das bedeutet: Geht man über eine Straße, sollte man den direkten Weg nehmen und nicht diagonal über eine Straße laufen. Wenn Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Markierungen oder Fußgängerüberwege vorhanden sind, sollte man diese als Fußgänger grundsätzlich auch nutzen.
Dabei sollten Fußgänger – schon im eigenen Interesse, aber auch im Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer! – den restlichen Straßenverkehr genau beobachten, um niemanden zu gefährden.
Das gilt vor allem auch an einem Zebrastreifen: zwar haben Fußgänger hier Vorrang – den Verkehr sollte man aber dennoch nicht aus dem Blick verlieren, denn anders als z. B. in der Schweiz achtet in Deutschland kaum ein Autofahrer auf diesen Vorrang der Fußgänger!

Achtung! Erst durch einen Blick nach rechts und links vergewissern, dass man am Zebrastreifen wahrgenommen wurde bzw. kein Fahrzeug kommt, bevor man die Fahrbahn betritt!

Rote Fußgängerampel

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Ein Rotlichtverstoß hat für Autofahrer schnell unangenehme Folgen: Autofahrern droht ein Bußgeld von mindestens 90,00 Euro, ggfs. Punkte in Flensburg und möglichweise ein Fahrverbot von einem Monat, wenn Sie bei Rot fahren und dabei erwischt werden. Und auch Fahrradfahrer müssen hier mit unangenehmen Folgen rechnen – auch hier beträgt das Bußgeld mindestens 60 Euro und es kann 1 Punkt in Flensburg fällig werden.
Bei Fußgängern sind die Folgen nicht ganz so gravierend, wenn man bei Rot über eine Fußgängerampel geht und dabei erwischt wird. Es drohen grundsätzlich nur 5 Euro Geldbuße. Kommt es aber in Folge dieses Fehlverhaltens zu einem Unfall, verdoppelt sich die Strafe auf 10 Euro.

Achtung! Hier drohen ggfs. auch „Punkte in Flensburg“ für Fußgänger! Meist erwarten Punkte aber nur unbelehrbare Verkehrssünder, die sich das selbe Vergehen mehrmals leisten und dabei erwischt werden. Ganz Unbelehrbaren droht im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot!

Darf ein Fußgänger sein Fahrrad auf dem Gehweg schieben?

Der Gehweg ist grundsätzlich als Sonderweg Fußgängern vorbehalten. Verboten ist die Benutzung durch andere Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrer (Ausnahme: Fahrrad fahrende Kinder bis zu 10 Jahren und Aufsichtspersonen auf dem Fahrrad, die Rad fahrende Kindern unter 8 Jahren begleiten).
Fußgänger können Fahrräder jedoch auf dem Gehweg schieben, soweit keine erhebliche Behinderung der Fußgänger gegeben ist. Behindert das Schieben der Fahrräder allerdings den Gehweg- oder Seitenstreifenverkehr, so müssen Sie zwingend ausschließlich den rechten Fahrbahnrand benutzen.

Achtung! Achten Sie auch bei Gehwegen auf die Beschilderung. Fahrzeugverkehr und damit Fahrräder und z. B. Mofas können durch ein Zusatzschild auf Gehwegen zugelassen sein.

Wer hat an einer abgeschalteten Fußgängerampel Vorrang?

Normalerweise haben die Lichtzeichen an einer Ampel Vorrang vor anderen Verkehrszeichen, z. B. an Kreuzungen. Ist eine Ampel ausgeschaltet oder blinkt sie nur gelb, sind für Fußgänger Fahrbahnmarkierungen entscheidend.
Gibt es an der Ampel keine Markierungen oder findet sich eine sog. „Fußgängerfurt“ (eine durch quer zur Fahrbahn mittels unterbrochenen Linien markierte Fläche), hat der fließende Verkehr Vorrang.
Wenn aber der Überweg an der Ampel durch einen Zebrastreifen gekennzeichnet ist, haben Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren wollen, Vorrang. Andere Verkehrsteilnehmer müssen also im Zweifel abbremsen und Fußgänger die Straße queren lassen.

Achtung! Wenn Ampeln ausgefallen sind, achten Sie darauf, ob Polizeibeamte den Verkehr regeln – diese Anweisungen haben Vorrang vor Fahrbahnmarkierungen!

Sind Inlineskater Fußgänger und wo dürfen sie fahren?

Inlineskater gelten als Fußgänger und müssen deshalb den Gehweg benutzen. Sie müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am rechten, außerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen benutzt werden oder wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt.

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Auch Inlineskater dürfen Geh- und Fußwege benutzen.

Achtung! Als Fußgänger und als Inlineskater sollten Sie darauf achten, bei Dunkelheit möglichst gut sichtbar zu sein. Sind Sie es nicht und kommt es zu einem Unfall, z. B. mit einem PKW, kann Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden und sich Ihre Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reduzieren!

Haben Fußgänger Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen?

Ja, wenn Fußgänger die Straße überqueren, haben sie Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen. Gem. § 9 Abs. 3 S. 3 StVO muss der Abbieger auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn es nötig ist, warten. Warten muss der abbiegende Autofahrer auch gegenüber Rad fahrenden Kindern (Alter bis 10 Jahre), die auf dem Gehweg zulässigerweise fahren, und erwachsenen Radfahren, die auf dem Gehweg fahren und Kinder bis 8 Jahren begleiten.

Achtung! Kinder und ihre Begleitpersonen müssen beim Queren der Straße vom Fahrrad absteigen, wenn sie nicht den Radweg benutzen, sondern zulässigerweise den Gehweg!

Kann ich als Fußgänger ohne Bedenken Alkohol trinken?

Grundsätzlich kann ein betrunkener Fußgänger keine Verkehrsstraftat begehen, weil er kein Kraftfahrzeug führt. Wenn ein Fußgänger aber so angetrunken ist, dass er sich auffällig verhält und deshalb kontrolliert wird, kann der Führerschein trotzdem entzogen werden, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass der Fußgänger alkoholabhängig ist oder zumindest ein Alkoholmissbrauch vorliegt.
Spätestens dann muss man sich mit der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auseinandersetzen und eventuell an einem Abstinenzprogramm teilnehmen.

Achtung! Wenn Sie als Fußgänger stark alkoholisiert in einen Unfall verwickelt sind, muss ihre private Unfallversicherung ggf. dann nicht zahlen, wenn eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die für den Unfall ursächlich war.

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