Datenschutz-Folgeabschätzung

Im Rahmen der 2018 eingeführten EU-Datenschutzgrundverordnung stellt die Vorabkontrolle einen entscheidenden Baustein dar.

Eine wichtiger Teil der von einem Unternehmen zu leistenden Tätigkeiten ist die Folgeabschätzung der aufgeworfenen Datenschutz-Themen. Diese beinhaltet u.a. eine Risikobewertung und die dazugehörigen Maßnahmen zur Risikovermeidung.

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