Diesel-Skandal & Fahrverbote: Das BVerWG hat entschieden

Die Luftreinhaltepläne der deutschen Städte können durch Diesel-Fahrverbote verschärft werden, wenn es eine Stadt für notwendig hält.

Diesel-Skandal

Die Entscheidung des Bundesverwaltungs­gerichts Leipzig vom 27. Februar 2018 (Az.: 7 C 26.16 und Az.: 7 C 30.17) zum sogenannten Diesel-Skandal ist eindeutig: Luftreinhaltepläne der Städte können durch Diesel-Fahrverbote verschärft werden. Wenn es eine Stadt für notwendig hält, kann also jede deutsche Stadt ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern.

Worum geht es aber genau bei der Entscheidung zum Diesel-Fahrverbot? Worüber die Richter aus Leipzig entschieden haben, wie sie zu ihrem Entschluss kamen und was das für Dieselfahrer heißt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Diesel-Skandal: Wie alles begann…

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte gegen die Bundesländer Baden-Württemberg (BW) und Nordrhein-Westfalen (NRW), weil in diesen deutschen Städten die Grenzwerte für giftige Stickoxide überschritten werden. Nach Meinung der DUH müssen die Städte handeln und Regelungen in Luftreinhaltplänen verschärfen.

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Richter gaben der DUH Recht: die zuständigen Behörden der Städte sind verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass die existierenden Schadstoff-Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden können. Dazu sind auch Diesel-Fahrverbote in den Städten möglich, so die Richter.

Einverstanden waren die Bundesländer BW und NRW mit diesen Entscheidungen nicht. Die Länder wandten sich deshalb an das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG), um die Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf mit einer sog. Sprungrevision anzugreifen und auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen.

Im Ergebnis unterlagen die Bundesländer nun aber vor dem BVerwG: Das BVerwG hält die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf für korrekt. Damit sind u.a. Diesel-Fahrverbot der Städte als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten grundsätzlich rechtlich zulässig.

Das sagen die Richter zum Diesel-Fahrverbot

Das VG Stuttgart erklärte in seinem Urteil (Az.: 13 K 5412/15, Urteil vom 26. Juli 2017), dass in der Umweltzone in Stuttgart nur ein Fahrverbot für bestimmte Dieselmotoren geeignet ist, um die Stickoxidbelastung in der Innenstadt maßgeblich zu senken. Das Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 ist nach Ansicht des Gerichts die beste aller möglichen Luftreinhaltemaßnahmen.

Das VG Düsseldorf urteilte für Düsseldorf ähnlich und sprach sich ebenfalls für ein beschränktes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der Innenstadt aus. Zumindest soll es als geeignete Maßnahme zur Luftreinhaltung geprüft werden (VG Düsseldorf, Az.: 3 K 7695/15, Urteil vom 13. September 2016).

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Verwaltungsgerichte darin, dass bessere Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft getroffen werden müssen, wenn bisherige Maßnahmen nicht ausreichend greifen. Da Plaketten und Co. als Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität offenbar nicht ausreichen und Grenzwerte Jahr für Jahr erheblich überschritten werden, sind also nun Maßnahmen wie Diesel-Fahrverbote eine zulässige Konsequenz.

Da beide Gerichte den Bundesländern das Diesel-Fahrverbot als Möglichkeit zur Herabsetzung der Schadstoffbelastung in den betreffenden Städten nahelegten, kam die grundlegende Frage auf, ob ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge überhaupt zulässig ist. Genau das bestätigte nun das Bundesverwaltungsgericht.

EU-Recht als Grund für Diesel-Fahrverbote

Rechtlich sind Städte nach EU-Recht verpflichtet, schnellstmöglich für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte zu sorgen und die geeigneten Maßnahmen dafür zu treffen.

Das gilt auch, wenn es bundesrechtlich keine Ermächtigung für die Länder für den Erlass solcher Vorschriften gibt: EU-Recht vor. Jede Stadt kann also Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht erlassen, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Eine bundesweit einheitliche Regelung dafür ist nicht notwendig – Europarecht ist hier als rechtliche Basis ausreichend.

Urteil BVerwG: Fahrverbote KÖNNEN kommen, müssen aber nicht!

Letztlich hat dieses Urteil aus Leipzig aber keine UNMITTELBARE Auswirkung auf Fahrer von Dieselfahrzeugen. Denn nach dieser Entscheidung steht zunächst erst einmal “nur” fest, dass Diesel-Fahrverbote für deutsche Städte grundsätzlich von den Städten erlassen werden dürfen und das auch noch im Jahr 2018. Die Betonung liegt aber auf “dürfen”, denn bisher existiert noch kein solches Fahrverbot. Der Weg für solche Fahrverbote ist aber geebnet.

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