Erstattung weiterer Mietwagen-Kosten nach Unfall

Im vorliegenden Fall wollte eine Versicherung die Mehrkosten bei längerer Reparaturzeit Ihres Mietwagen nicht zahlen.

Mietwagen

Das Landgericht Hamburg hatte mit seinem Urteil vom 31. Oktober 2008 entschieden, dass eine Kfz-Versicherung die entstandenen Kosten für eine Reparatur zahlen muss. Diese Kosten beinhalten auch erhöhte Kosten für einen Mietwagen.

Die Klägerin hatte ihr Auto nach einem Unfall in Reparatur gegeben und sich für die Dauer der Instandsetzung einen Mietwagen gemietet. Ihre Versicherung hat anschließend nur einen Teil der Rechnung bezahlt, weil ihrer Ansicht nach die Reparatur zu lange gedauert hat. Außerdem sei der Mietpreis für den Wagen zu hoch gewesen. Eine volle Kostenerstattung komme daher nicht infrage. Das LG Hamburg jedoch verurteilte die beklagte Versicherung zur vollen Kostenerstattung. Die Klägerin habe keine Schadensersatzminderungspflicht verletzt.

OLG Hamm, Urteil vom 31. Oktober 2008, Az. 331 O 19/08

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