Europarecht

Revisionszulassung; glücksspielrechtliche Erlaubnis; Nebenbestimmung

Aktenzeichen  8 B 6/18, 8 B 6/18 (8 C 14/18)

Datum:
20.12.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:201218B8B6.18.0
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 5. Februar 2018, Az: 6 A 10128/17, Urteilvorgehend VG Mainz, 8. Dezember 2016, Az: 1 K 33/15.MZ

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
2
Im Revisionsverfahren ist voraussichtlich die sinngemäß aufgeworfene Frage zu klären, ob eine der glücksspielrechtlichen Erlaubnis beigefügte Nebenbestimmung zur Sicherung des Ausschlusses minderjähriger Spieler isoliert anfechtbar und gegebenenfalls isoliert aufhebbar ist.
3
Darüber hinaus kann das Verfahren Gelegenheit geben zu klären, ob eine isoliert anzufechtende Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden darf, wenn der Mangel, dessentwegen sie rechtswidrig ist, nicht nur die Nebenbestimmung, sondern den gesamten Verwaltungsakt erfasst.
4
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben