Haftung für Fahrbahnverschmutzungen auf Bundesstraßen

Hier ging die BRD gegen einen Haftpflichtversicherer vor, der die Kosten zur Beseitigung einer Ölspur ersetzen sollte.

Haftung für Fahrbahnverschmutzungen auf Bundesstraßen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat zur Ermittlung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen Stellung genommen. Im konkreten Fall ging die Bundesrepublik Deutschland gegen einen Haftpflichtversicherer vor, der die Kosten zur Beseitigung einer Ölspur ersetzen sollte. Dabei hielt der zuständige Senat fest, dass der Bundesrepublik auch dann ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn die örtlich und sachlich zuständige Fachbehörde die Verschmutzung beseitigt. Hinsichtlich der Schadenshöhe verwiesen die höchsten Zivilrichter maßgeblich auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifizierte Wirtschaftlichkeitsgebot. Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB sind nur die Kosten zu erstatten, die aus Sicht eines objektiven, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Rolle des Geschädigten zur Schadensbeseitigung zweckmäßig und erforderlich scheinen, so das Gericht.

BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. VI ZR 138/14

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