Vorfahrt auf Parkplätzen

Im Straßenverkehr gilt in Deutschland grundsätzlich die Regelung „rechts vor links“. Doch gilt das auch auf Parkplätzen? Wir klären auf.

Vorfahrt auf Parkplätzen

Gilt „rechts vor links“ auf Parkplätzen?

Im Gegensatz zu der allgemeinen Annahme, dass grundsätzlich auch auf Parkplätzen „rechts vor links“ gilt, ist das tatsächlich nicht der Fall. Das hat auch der Bundesgerichtshof BGH in seinem Urteil (Urt. v. 22.11.2022, Az. VI ZR 344/21) entschieden. Dieses Urteil betrifft Parkplätze, die öffentlich zugänglich sind wie Baumarkt- und Supermarktparkplätze.

In dem Fall zu dem Urteil ging es darum, dass zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz zusammengestoßen waren. Da ein geparkter Sattelzug die Sicht verdeckte, konnten sie sich nicht rechtzeitig sehen und stießen zusammen. Der von rechts kommende Autofahrer war wegen der rechts vor links Regelung der Ansicht, dass der andere Fahrer die alleinige Verantwortung für den Unfall trug und reichte Klage ein.

Nachdem die Vorinstanzen bereits entschieden hatten, dass der Kläger auch mitverantwortlich war, bestätigte der BGH letztendlich diese Entscheidungen. Von den Gerichten wurde eine 70 zu 30 Haftungsquote zugunsten des Klägers festgestellt, da beide zu schnell auf dem Parkplatz unterwegs waren und der Beklagte noch schneller war. Daher wurde bei dem Unfall lediglich die Geschwindigkeit berücksichtigt und nicht „rechts vor links“.

Zwar gilt laut BGH grundsätzlich auch die Straßenverkehrsordnung auf privaten Parkplätzen, allerdings sei die Regelung „rechts vor links“ nur in Ausnahmen gültig, da diese für eine Kreuzung von zwei Straßen gelte und die Fahrgassen auf Parkplätzen keine Straßen sind.

Nach der BGH Entscheidung seien Parkplätze vor allem zum Be- und Entladen und Rangieren da. Zudem müsse man auf Fußgänger Rücksicht nehmen und daher sollte man grundsätzlich vorsichtig und langsam fahren und daher sind strenge Vorfahrtsregeln dort nicht nötig und somit auch kein „rechts vor links“.

Fazit zu Vorfahrt auf Parkplätzen

Auch wenn nun klar ist, dass man sich nicht auf „rechts vor links“ auf Parkplätzen verlassen kann, sollte einem bewusst sein, dass weiterhin viele Autofahrer von dieser Regelung ausgehen und auf „ihr Recht“ bestehen werden, wenn sie von rechts kommen. Daher sollten alle Beteiligten vorsichtig und vorausschauend auf Parkplätzen fahren.

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