Handels- und Gesellschaftsrecht

6 AZR 1036/12

Aktenzeichen  6 AZR 1036/12

Datum:
27.2.2014
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Stuttgart, 9. Mai 2012, Az: 22 Ca 8324/11, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 26. Oktober 2012, Az: 7 Sa 107/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2012 – 7 Sa 107/12 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Spelge    
        
    Krumbiegel    
        
        
        
    D. Knauß    
        
    Oye    
        
        

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