IT- und Medienrecht

Betriebsübergang – Widerspruch – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  8 AZR 652/09

Datum:
11.11.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Normen:
§ 72 Abs 5 ArbGG
§ 313a Abs 1 S 2 ZPO
§ 555 Abs 1 S 1 ZPO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG München, 23. September 2008, Az: 33a Ca 10587/07, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht München, 23. Juli 2009, Az: 3 Sa 118/09, Urteil

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 – 3 Sa 118/09 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Hauck    
        
    Hauck    
        
    Breinlinger    
        
        
        
    Döring    
        
    Schuckmann    
        
        


Ähnliche Artikel

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen


Nach oben