Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen – hier: nicht fristgerechte Anhörungsrüge gem § 321a ZPO – bewußte Verweigerung der Kenntnisnahme durch Prozessbevollmächtigten steht Kenntnisnahme iSd § 321a Abs 2 S 1 ZPO gleich