Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs – hier: Äußerung eines Richters im Verhandlungstermin, „ihn interessiere die Wahrheit nicht“, grob unsachlich und zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit offensichtlich geeignet
Im Hinblick auf die Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erfolgte Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der ein nach § 31 Abs 1 GemO RP aus dem Stadtrat ausgeschlossener Antragsteller die Teilnahme an einer Stadtratssitzung begehrt