Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang der Berufungsschrift unter der Telefaxnummer eines anderen Gerichts in demselben Gebäudekomplex
Sozialgerichtliches Verfahren – Unzulässigkeit der Verwerfung der Berufung durch Beschluss bei Entscheidung des SG ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid – absoluter Revisionsgrund – hier aber Urteil statt Beschluss – keine fehlerhafte Besetzung der Richterbank