(Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlender Entscheidungserheblichkeit von Tatsachen – Verfassungsmäßigkeit von § 152 AO – Festsetzung und Bemessung von Verspätungszuschlägen – Keine Erinnerungspflicht vor Schätzung – Keine Verfassungswidrigkeit wegen denkbarer günstigerer Regelung)
Keine Nichtigkeit des UStG und der AO aufgrund eines etwaigen Verstoßes gegen das Zitiergebot – Keine grundsätzliche Bedeutung – Unterlassene Vorlage an das BVerfG kein Verfahrensmangel – Verfahrensmangel des Fehlens von Urteilsgründen
Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung – Zeitpunkt der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen – Grundsatz “in dubio pro reo” bei Anwendung des StraBEG