Alterssicherung der Landwirte – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – Geschäftsführer bzw Gesellschafter einer Weingut GmbH – Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft – Verfassungsmäßigkeit
Eidesstattliche Versicherung: Heilung eines Ladungsmangels mangels Rüge; Pflicht des Gerichtsvollziehers zum Hinweis auf die Rechtsfolgen des Unterlassens der Rüge