Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache – kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG durch bloßen Ablauf der Monatsfrist des § 885a Abs 4 ZPO, wenn der Räumungsschuldner seine beweglichen Sachen vom Räumungsgläubiger abgefordert hat
Beschwerde des Beigeladenen, Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Nachbarbaugenehmigung, Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Gewerblich genutzte Garage, Gebietserhaltungsanspruch